AGB - Allgemeine Geschaeftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltung der Geschäftsbedingungen

Die Produktion von Bildern (das schließt die Fotografie und die digitale Nachbearbeitung ein) und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, wenn nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen der Fotografin Victoria Link abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2. Produktionsaufträge

Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. Kostenerhöhungen müssen nur angegeben werden, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
Der Auftraggeber darf der Fotografin für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat die Fotografin von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist die Fotografin bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

Die Fotografin wählt die Bilder aus, die sie dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


3. Produktionshonorar und Nebenkosten

Das Produktionshonorar ist spätestens bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils spätestens bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
Die Fotografin ist berechtigt 20% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung als Vorkasse in Rechnung zu stellen. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält die Fotografin auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Fremdleistungen oder Reisen).


4. Kündigung und Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Fotografin jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstanden direkten Kosten zu ersetzen. Der Auftraggeber trägt alle, durch die vorzeitige Aufhebung evtl. bereits erbrachten Vorleistungen und Rechnungen Dritter (Modelagenturen, Locationmiete, Ausrüstungsmiete, Ausfallhonorare von Fotomodellen, Spesen etc.), die im einem direktem Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehen und bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind.
Bei wetterbedingten Ausfällen - so genannter Wetterbuchungen - ist vom Auftraggeber 1/2 des vereinbarten Honorars zu übernehmen.
Bei Vertragsrücktritt und Kündigung trägt der Auftraggeber die Kosten für den Verdienstausfall und hat noch folgender Staffelung zu zahlen:

-Rücktritt bis 50 Tage vor Leistungsbeginn: 20%
-Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 35%
-Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
-Rücktritt bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 70%
-Rücktritt nach dem 10. Tag vor Leistungsbeginn und bei Nichtantritt: 90%

Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Fotografin insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht gezahlt wird und trotz Aufforderung Leistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht beglichen wurden.

Wird die Auftragserfüllung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Die Fotografin ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung des Auftrages noch zu erbringenden Leistungen eine Übernahme dieser Kosten durch den Auftraggeber zu verlangen.


5. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erwirbt an allen bereitgestellten Fotos die Nutzungsrechte, nicht jedoch die Eigentumsrechte. Bei einer Veröffentlichung muss deswegen stets die Fotografin als Urheberin genannt werden. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Dies erfolgt in der Regel durch ein Logo auf den für das Internet optimierten Bildern. Ist dieses Logo nicht erwünscht oder erfolgt eine Bildlieferung ohne Logo, muss ein zusätzlicher Vermerk beim Bild angebracht werden.

Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung, Entfernung des Urhebervermekrs) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.

Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen und Verlage, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht. Alle Entwürfe und Endprodukte der Fotografin Victoria Link gelten als persönliche geistige Schöpfung und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.


6. Schutzrechte Dritter

Sofern nicht die Fotografin ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung ihrer Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.


7. Haftung und Schadensersatz

Die Fotografin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes - egal ob in analoger oder digitaler Form - ist die Fotografin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 € pro Bild und Einzelfall zu fordern. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung der Fotografin, so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € pro Bild und Einzelfall zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.


8. Mehrwertsteuer

Alle Preise sind Bruttopreise. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.


9. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Köln.


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