Alle im Rahmen eines Fotoshootings entstandenen Bilder unterliegen dem Urheberrecht der Fotografin.
Eine Nutzung der Bilder ist ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte gestattet.
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist insbesondere untersagt:
Bei unberechtigter Nutzung oder Entfernung von Urhebervermerken wird eine Vertragsstrafe sowie Schadensersatz fällig.
Sofern nicht anders vereinbart, erhalten Kund:innen ein einfaches Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch.
Dies umfasst insbesondere:
Nicht umfasst ist grundsätzlich:
Die Veröffentlichung von Bildern durch die Fotografin erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer freiwilligen Einwilligung.
Diese Einwilligung wird separat eingeholt und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Wird eine Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildmaterial widerrufen, bleibt die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgte Nutzung unberührt.
Sofern die Einräumung von Nutzungsrechten Bestandteil einer vergünstigten oder kostenfreien Leistung war, kann die Fotografin einen angemessenen wirtschaftlichen Ausgleich für die entfallene Nutzungsgrundlage verlangen.
Ohne Einwilligung werden keine Bilder veröffentlicht.
Bei Fotos von Minderjährigen ist die Einwilligung der sorgeberechtigten Personen erforderlich.
Diese Einwilligung umfasst – sofern erteilt – nur den jeweils vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. private Nutzung oder zusätzlich Portfolio-Veröffentlichung).
Eine Veröffentlichung ohne ausdrückliche Zustimmung erfolgt nicht.
Die Veröffentlichung von Bildern auf Social-Media-Plattformen erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung.
Dabei wird darauf hingewiesen, dass:
Erteilte Einwilligungen zur Veröffentlichung können jederzeit widerrufen werden.
Der Widerruf gilt für die Zukunft. Bereits veröffentlichte Inhalte werden – soweit technisch möglich – entfernt.
Bilddaten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Vertragserfüllung oder vereinbarte Nutzung erforderlich ist.
Eine längere Archivierung (z. B. für Nachbestellungen oder Portfoliozwecke) erfolgt nur bei entsprechender Einwilligung oder berechtigtem Interesse.
Die Fotografin darf Bilder zur internen Dokumentation, Bearbeitung und Qualitätssicherung verwenden.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Zustimmung.